Transparenzbekanntmachung
zur Kommunalwahl in Bayern (Bürgermeister, Gemeinderat, Stadtrat und Landrat) am 8. März 2026.
Hinweis gemäß Verordnung (EU) 2024/900: Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).
Sponsor:
BfL-Bürger für den Landkreis e.V, Abertshausen 2, 82395 Obersöchering
www.bfl-wmsog.de
Kontrollierende Einrichtung:
BfL-Bürger für den Landkreis e. V., Abertshausen 2, 82395 Obersöchering
Art der politischen Werbung:
Gestaltung, Druck und Veröffentlichung analoger Wahlkampfmittel (Anzeigen in Zeitungen, Flyer, Plakate, Broschüren) stehen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 in Weilheim-Schongau.
Zeitraum der Veröffentlichung:
Voraussichtlich Dezember 2025 bis März 2026
Finanzierung:
Alle beschriebenen Maßnahmen werden aus Eigenmitteln der BfL-Bürger für den Landkreis e. V. (Beiträge und Spenden) finanziert. Es fließen keine Zuwendungen aus dem Ausland.
Anbieter und Herausgeber: BfL-Bürger für den Landkreis e. V., Abertshausen 2, 82395 Obersöchering
Beratende Agentur (inhaltlich-strategische Begleitung der Kampagne): mia management GmbH, Bayerisch Gmain
Druckdienstleister:
• Wir machen Druck GmbH, Backnang (technische Nebendienstleistung, ohne Einfluss auf Inhalt oder Platzierung)
• Flyeralarm GmbH, Würzburg (technische Nebendienstleistung, ohne Einfluss auf Inhalt oder Platzierung)
• 1-2-3-Plakat.de GmbH, Moltkestr. 8, D-32257 Bünde
• Plakat-verkauft.de – August-Hoch Str. 10a, 56070 Koblenz
Verarbeitung personenbezogener Daten:
Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt. Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.
Archivierung:
Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.
Obersöchering, im Dezember 2025
Link zur EU-Verordnung:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400900
